Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Isario Facility Solutions
Inhaber: Kamil Zdanowski
Pollingerstr. 9, 81377 München
Tel.: 0176 60739569
E-Mail: info@isario.de
Web: www.isario.de

§ 1 Allgemein

Der Abschluss des Betreuungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auch auf etwaige Rechtsnachfolger – insbesondere bei Vermietung oder Verpachtung – zu übertragen.

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

Vertragsdauer und Kündigungsfristen richten sich nach den Bestimmungen des Betreuungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung.

Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Einweisung in das Objekt

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Beginn der Arbeiten in die vorhandenen technischen Einrichtungen und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf Gefahrenquellen hinzuweisen und alle erforderlichen Schlüssel zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Vertragserfüllung

Der Auftragnehmer sichert die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu. Kann eine Leistung nicht fristgerecht erbracht werden, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

§ 5 Leistungen des Auftragnehmers

Der Leistungsumfang wird objektspezifisch im Leistungsverzeichnis oder Vertrag festgelegt.

Leistungen beschränken sich auf die vereinbarten Einrichtungen. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen oder zusätzlichem Aufwand können Mehrkosten nach Rücksprache berechnet werden.

Zusatzkosten für Pflanzen, Dünger, Material oder Ersatzteile werden gesondert abgerechnet.

Kleinreparaturen im Bereich Haustechnik (bis 30 Minuten) sind Bestandteil der Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Regelmäßige Leistungen erfolgen nur werktags von Montag bis Freitag während der üblichen Arbeitszeiten.

§ 6 Wartungspauschale

Sofern vereinbart, kann eine Pauschale für technische Wartungs- und Kontrollarbeiten erhoben werden (Hauslicht, Heizung, technische Anlagen, 24h-Rufbereitschaft).

Materialkosten (z. B. Leuchtmittel) sowie Einsätze bei Störungen werden gesondert berechnet.

§ 7 Zusatzleistungen

Nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene Arbeiten gelten als Zusatzleistungen und werden separat vereinbart und berechnet.

§ 8 Schäden und Mängel am Objekt

Erkennt der Auftragnehmer Schäden oder Mängel, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.

In Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Stromausfall) ist der Auftragnehmer berechtigt, im Interesse des Auftraggebers sofort Maßnahmen einzuleiten, auch ohne vorherige Zustimmung.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Strom, Wasser sowie ggf. einen verschließbaren Raum zur Verfügung.

Der Auftraggeber sichert zu, dass keine eigenen Arbeitnehmer durch die Beauftragung ersetzt wurden. Sollte dennoch ein Betriebsübergang (§ 613a BGB) festgestellt werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen daraus resultierenden Verpflichtungen frei.

§ 10 Gewährleistung und Reklamationen

Reklamationen müssen innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich angezeigt werden.

Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung verpflichtet.

Rechnungskürzungen ohne ordnungsgemäße Reklamation und Fristsetzung zur Nachbesserung sind ausgeschlossen.

§ 11 Zugang zu Grundstücken

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Schlüssel und Zugangsrechte zur Verfügung. Das Betretungsrecht für Mitarbeiter des Auftragnehmers gilt als erteilt.

§ 12 Winterdienst (soweit vereinbart)

Winterdienst wird nur im vereinbarten Zeitraum (1. November – 31. März) durchgeführt.

Umfang und Flächen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.

Räumung erfolgt im Regelfall maximal zweimal täglich, während laufendem Schneefall nicht.

Für blockierte oder unzugängliche Flächen besteht keine Haftung.

Schneeverfrachtungen oder Abtransporte sind nicht Vertragsbestandteil und gesondert zu beauftragen.

§ 13 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten bei Unternehmern zu berechnen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzubehalten.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Materialien und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (§ 449 BGB).

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Dritte auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

§ 15 Preisanpassung

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einmal jährlich eine Preisanpassung bis maximal 5 % vorzunehmen. In diesem Fall hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende.

§ 16 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Mitarbeiter schuldhaft verursachen, jedoch nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.

Für Schäden durch höhere Gewalt, Umwelteinflüsse, behördliche Eingriffe, Streiks oder nicht zugängliche Flächen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Für Schäden durch vorsätzlich strafbare Handlungen von Mitarbeitern haftet ausschließlich der jeweilige Täter.

§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB. Die Widerrufsbelehrung wird separat in Textform erteilt.

§ 18 Datenschutz (DSGVO)

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung.

Der Auftraggeber hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.isario.de.

§ 19 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

§ 20 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist München, soweit gesetzlich zulässig.

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